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Februar 2019 | OLG Dresden trifft Entscheidung zu Ostsachsennetz II

Frankfurt am Main, 15. Februar 2019

Leider hat sich das Oberlandesgericht Dresden bei seiner Entscheidung zur Vergabe des Ostsachsennetz II der Einschätzung der Vergabekammer Leipzig vom Oktober 2018 angeschlossen. Die Zuschlagserteilung für das Ostsachsennetz II darf damit nicht an die Verkehrsgesellschaft Start Ostsachsen mbH erfolgen.

Start kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen und bedauert sie sehr. Start hat nun aber keine weiteren juristischen Möglichkeiten, gegen das Urteil vorzugehen. Nach Einschätzung der Aufgabenträger hat Start das beste Angebot im Rahmen der Ausschreibung abgegeben. Start hat sich als Betreiber bereits etabliert, ist unverändert davon überzeugt, dass es SPNV-Ausschreibungen gewinnen kann und wird sich weiterhin an solchen Ausschreibungen beteiligen.