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Ausbilden statt abwerben

Bahnunternehmen verpflichten sich zur Erstattung von Ausbildungskosten

 

Am Mittwoch, 3. Juli 2019, unterschrieben elf Eisenbahnverkehrsunternehmen in Anwesenheit des niedersächsischen Verkehrsministers Dr. Bernd Althusmann eine für eine bessere Zukunft weichenstellende Vereinbarung zur Erstattung von Ausbildungskosten von Triebfahrzeugführern.

Die Personalsituation im SPNV ist deutschlandweit angespannt. Die regionalen EVU in Niedersachsen und Bremen haben sich das Ziel gesetzt, diese Situation zu verbessern. Denn nur durch konstante Ausbildung wird sich der aktuellen Mangel an Triebfahrzeugführern beheben lassen. Die elf unterzeichnenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, darunter auch die Verkehrsgesellschaft Start Unterelbe mbH, verpflichten sich zur Erstattung der Ausbildungskosten von Triebfahrzeugführern. Wechselt ein Triebfahrzeugführer innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Ausbildung das EVU, verpflichtet sich der neue Arbeitgeber, dem alten die Ausbildungskosten anteilig zu erstatten.

Weitere Details zu der Vereinbarung finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung. [Download Pressemitteilung]